05.05.2012 – GAMEplaces BUSINESS & LEGAL im Mai: 'Der Deal'
Die Herstellung eines Computerspiels ist in den meisten Fällen aufwändig, langwierig und mit hohen Kosten verbunden. In der Regel schließen Entwicklerstudios und Publisher bereits zu Beginn des Herstellungsprozesses Entwicklungs- und Lizenzverträge über ein zu diesem Zeitpunkt erst als Idee oder Demo existierendes Spiel ab. Neben urheberrechtlichen Aspekten sollten darin auch alle weiteren mit der Fertigstellung verbundenen Risiken berücksichtigt werden. Bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 9. Mai erklärt Rechtsanwalt Christian Hoppenstedt, worauf Entwickler und Publisher bei den Vertragsverhandlungen unbedingt achten sollten.
In Deutschland lassen sich die in Entwicklungs- und Lizenzverträgen für Games enthaltenen
Bestandteile unterschiedlichen gesetzlichen Vertragstypen zuordnen: Neben Elementen des
klassischen Werkvertrages finden sich darin häufig auch solche aus dem Urhebervertragsrecht,
die in anderen Branchen bereits seit langem etabliert sind und auf die Gamebranche übertragen
wurden. Anhand von Praxisbeispielen und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung der
Gamebranche stellt Christian Hoppenstedt in seinem Vortrag die wesentlichen Aspekte üblicher
Lizenz- und Entwicklungsverträge vor und nähert sich der Thematik dabei sowohl aus der Perspektive
der Publisher als auch der Entwickler.
Generell lassen sich bei den gängigen Entwicklungs- und Lizenzerträgen drei verschiedene Leistungsphasen unterscheiden: die Konzeption, die Produktion und schließlich die Vermarktung. Besonderes Augenmerk gilt daher der Definition der Leistungspflichten und dem Umfang der Rechtseinräumung, die jede Leistungsphase mit sich bringt. "Ein guter Vertrag sollte darüber hinaus ausgewogene Regelungen bezüglich der Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung enthalten", so Hoppenstedt, der auf Besonderheiten bestimmter Vertriebsarten – beispielsweise für PC-Online-, Konsolen- sowie Freetoplay-Games – ebenso eingeht, wie auf die aktuelle Rechtsprechung zu Computerspielen und Softwareentwicklung.
Christian Hoppenstedt ist Medienanwalt und Gründungspartner der Kanzlei HOPPENSTEDT RECHTSANWÄLTE in Frankfurt am Main. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Urheber-, Lizenzvertrags- und Wettbewerbsrecht. Er ist Experte in den Bereichen Film, Games, Werbung und Musik, berät sowohl Unternehmen als auch Kreative und veröffentlicht zu aktuellen Rechtsthemen. Außerdem hält er Vorträge und Workshops. Als Mitinitiator des m! MedienMittwoch und Mitglied des gamearea-FRM e.V engagiert er sich ehrenamtlich für den Medienstandort Rhein-Main.
GAMEplaces BUSINESS & LEGAL im Mai: "Der Deal"
- Termin: Mittwoch 9. Mai 2012 von 08:00 - 10:00 Uhr
- Ort: IHK Frankfurt am Main, Konferenzsaal, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
- Teilnahme: kostenlos nach Anmeldung auf www.gameplaces.de